Historie

2015 

Manufakturelle Schmuckgestaltung auf UNESCO-Liste

Die deutsche UNESCO-Kommission nimmt das Projekt MANUFAKTURELLE SCHMUCKGESTALTUNG auf das bundesweite Verzeichnis des immateriellen Kulturerbes in Deutschland. 

Im Jahre 2013 trat Deutschland dem UNESCO-Abkommen zum Schutz des immateriellen Kulturerbes bei. Teil dieses Abkommen ist die Aufgabe der Mitgliedsstaaten, Verzeichnisse über immaterielles Kulturerbe in ihrem Land anzulegen. Damit solll das Unsichtbare sichtbar gemacht werden. Eine der ersten Informationsveranstaltungen über das Abkommen zum Schutz des immateriellen Kulturerbes für mögliche Bewerberinnen und Bewerber aus Handwerk, Kunst und Kultur fand 2013 im Deutschen Technikmuseum statt.

Das Schmuckprojekt des Museums diente bei dieser Veranstaltung als ein Beispiel, wie immaterielles Erbe bewahrt werden kann. im Jahre 2015 wurde das Projekt als eines der ersten in das "Register guter Praxisbeispiele" des "bundesweiten Verzeichnisses des immateriellen Kulturerbes in Deutschland" von der deutschen UNESCO-Kommission aufgenommen. Unter dem Namen "Manufakturelle Schmuckgestaltung" wurde die jahrzehntelange Arbeit von Dr. Gabriele Wohlauf, dem Deutschen Technikmuseum und den Kooperationspartnern erstmalig als Projekt zusammengefasst und dokumentiert. Keine leichte Aufgabe, da es stückweise gewachsen war und auch Gabriele Wohlauf zu Beginn nicht absehen konnte, was einmal daraus entstehen würde. Heute (Stand: 2023) sind im deutschen Verzeichnis 144 Projekte eingetragen. Zu den 16 handwerklichen gehört auch die MANUFAKTURELLE SCHMUCKGESTALTUNG.